| Prüfungen: | ||
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| Die Begleithundprüfung (BH) ist die Vorbedingung aller weiteren Prüfungen und kann abgelegt werden, wenn der Hund mindestens 15 Monate alt ist. Für die Schutzhundprüfung SchH1 muss der Hund mindestens 18 Monate, SchH2 19 Monate und SchH3 20 Monate sein. Die SchH-Prüfung wird in drei Sparten eingeteilt A= Fährte, B= Unterordnung, C= Schutzdienst. Die Prüfungsordnung legt genau fest, welche Leistungen zu erbringen sind. |
Der Leistungsrichter wertet nach einem Punktesystem von "vorzüglich" bis "ungenügend". Weitere Prüfungen wären Ausdauerprüfung (20 km Laufen am Fahrrad mit zwei Pausen), die Fährtenhundprüfung für besonders gute Suchhunde mit einem Mindestalter von 20 Monaten. |
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